Lebensqualität trotz Demenz: Leistungen in der Pflegestufe 4

Eine Demenzerkrankung kann sowohl für die betroffene Person als auch für pflegende Angehörige eine immense Herausforderung sein. Wenn das Gedächtnis nachlässt und die kognitiven Fähigkeiten schwinden, haben Betroffene häufig eine eingeschränkte Alltagskompetenz und können sich nicht mehr selbst versorgen. Spätestens dann sind sie auf Unterstützung angewiesen – sei es durch pflegende Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim. In diesem Blogbeitrag erfährst du alles Wichtige über die Pflege bei Demenz und welchen Anspruch auf Pflegeleistungen Bedürftige haben.

Pflegestufe vs. Pflegegrad – Die wichtigsten Änderungen für Personen mit Demenz

Der Begriff Pflegestufe wird heute noch immer häufig verwendet, obwohl im Jahr 2017 die Pflegestufen zu Pflegegraden umgewandelt wurden. Dies brachte vor allem für Demenzerkrankte einige Vorteile und bessere Leistungen aus der Pflegekasse mit sich: Da bei der Einstufung in Pflegestufen vor allem körperliche Einschränkungen berücksichtigt wurden, waren Personen mit einer geistigen Beeinträchtigung häufig benachteiligt. Sie erhielten meist gar keine Pflegestufe, wenn sie sich noch selbst versorgen konnten. Durch das Pflegestärkungsgesetz und die fünf neuen Pflegegrade erhalten Menschen mit Demenz mindestens den Pflegegrad 2. Bei einer pflegebedürftigen Person mit fortgeschrittener Erkrankung ist sogar Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 möglich. Die angepassten Leistungen und den entsprechenden Pflegegrad erhalten auch Pflegebedürftige, bei denen vor 2017 eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst festgestellt wurde. 

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Um den Grad 4 zu erhalten, müssen Betroffene zunächst bei ihrer zuständigen Krankenversicherung bzw. Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Dafür ermitteln professionelle Gutachter:innen den passenden Pflegegrad, in der Regel bei einem häuslichen Besuch. Stellt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag fest, stehen gesetzlich Versicherten der Pflegegrad 4 und alle damit verbundenen Pflegeleistungen zu. Um die eingeschränkte Alltagskompetenz zu prüfen, werden beim Gutachten Punktzahlen für verschiedene Lebensbereiche vergeben. Dazu gehören folgende sechs Module:

  1. Mobilität (alle körperlichen Einschränkungen)
  2. Kognitive Einschränkungen und kommunikative Fähigkeiten
  3. Psychische Problemlagen und Verhaltensauffälligkeiten
  4. Selbstversorgung
  5. Krankheits- und therapiebedingte Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Die Punktzahlen aus allen Modulen werden mit einer bestimmten prozentualen Gewichtung addiert. Versicherte müssen mindestens 70 Punkte in der Gesamtsumme erzielen, um den Pflegegrad 4 zu erhalten. 

Schreitet die Demenzerkrankung fort und der Pflegebedarf steigt an, können betroffene Personen einen Antrag auf Höherstufung stellen. Die Pflegesituation wird dann erneut begutachtet und die Leistungen bei anerkanntem Pflegegrad 5 entsprechend erhöht.

Leistungen bei Pflegegrad 4 für Versicherte mit Demenz

Zunächst müssen Betroffene und Familienmitglieder gemeinsam eine Entscheidung treffen: Wo und durch wen soll die Pflege stattfinden? In der häuslichen Umgebung durch pflegende Angehörige oder von einem ambulanten Pflegedienst? Ist eine Versorgung in der teil- oder vollstationären Pflege sinnvoller? Abhängig davon, für welche Variante sie sich entscheiden, können Versicherte mit Pflegegrad 4 verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen.

Stationäre Pflege
Pflegeheimkosten (Vollzeit)1.775 Euro pro Monat
Ambulante Pflege
Pflegegeld728 Euro pro Monat
Pflegesachleistung1.693 Euro pro Monat
Tages- u. Nachtpflege1.612 Euro pro Monat
Verhinderungspflege1.612 Euro pro Monat
Kurzzeitpflege1.774 Euro pro Monat
Entlastungsbetrag125 Euro pro Monat
Anspruch auf Pflegehilfsmittel40 Euro pro Monat
Zuschuss für Wohnraumanpassungenbis zu 4.000 Euro pro Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

Stand: August 2023

Hinweis: Findet die Pflege vollstationär statt, übernimmt die Pflegekasse lediglich die Kosten für die Pflege im Heim. In häuslicher Pflege stehen Versicherten neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen zusätzlich die in der Tabelle genannten Leistungen zur Verfügung.

Stationäre Pflege oder teilstationäre Pflege

Die Entscheidung zwischen einer vollstationären und teilstationären Pflege hängt von den individuellen Bedürfnissen der demenzerkrankten Person ab. In beiden Fällen stehen professionelle Pflegekräfte zur Verfügung, die eine angemessene Betreuung gewährleisten.

Bei der vollstationären Pflege übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von 1.775 Euro im Monat. Damit werden allerdings nur die reinen Kosten für die Pflege abgedeckt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie anteilige Investitionskosten müssen Betroffene aus eigener Tasche zahlen. Da sich diese Kosten von Pflegeheim zu Pflegeheim unterscheiden, lohnt es sich, die Angebote vorher ausführlich zu vergleichen. Eine Pflegezusatzversicherung bietet außerdem zusätzlich finanzielle Unterstützung.

Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege

Pflegebedürftige, die in der häuslichen Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen betreut werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Betroffenen steht ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro monatlich zur freien Verfügung, um pflegende Familienmitglieder oder andere ehrenamtliche Helfer:innen zu entschädigen.

Ambulante Pflegedienste durch Pflegesachleistungen finanzieren

Nicht immer können Angehörige die Zeit aufbringen, sich um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu kümmern. Ein ambulanter Pflegedienst ist eine gute Option, wenn die betroffene Person im häuslichen Umfeld betreut werden möchte. Um geschulte Pflegefachkräfte zu bezahlen, stehen Versicherten Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 Euro im Monat zur Verfügung.

Pflegesachleistungen werden, anders als das Pflegegeld, nicht monatlich auf das Konto ausgezahlt. Der Pflegedienst oder die professionelle Pflegekraft sollten daher direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Pflegesachleistungen können entweder anstelle des Pflegegelds in Anspruch genommen oder anteilig bezogen werden.

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege wird bezuschusst

Demenzkranke benötigen rund um die Uhr Betreuung, was Angehörige häufig nicht leisten können – schließlich sind sie meist berufstätig, haben Kinder und müssen sich nachts erholen. Die Tages- und Nachtpflege ist daher eine gute Lösung, um pflegende Angehörige zu entlasten. Pflegebedürftigen steht für die Unterbringung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege ein Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro monatlich zu. Den Betrag erhalten Versicherte zusätzlich zu dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen.

Alltagshilfen für Demenzkranke mit Entlastungsbetrag bezahlen

Die Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 4 liegen bei 125 Euro monatlich. Sie stehen grundsätzlich allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad zu und eignen sich, um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote wie zum Beispiel eine Alltagsbegleitung oder -hilfen zu finanzieren. Für die Kostenerstattung reichen Versicherte die Rechnungen monatlich bei ihrer zuständigen Pflegekasse ein.

Finanzielle Unterstützung bei der Demenz-Pflege

Demenzpatient:innen benötigen im Alltag viel Unterstützung und eine angemessene Versorgung. Mit den Leistungen aus der Pflegekasse kann ein Teil der Kosten für die Grundpflege finanziert werden – unabhängig davon, ob sie teil- oder vollstationär in einem Heim oder in den eigenen vier Wänden in häuslicher Pflege stattfindet. Um pflegende Angehörige zu entlasten, sind geschulte Pflegekräfte für die Heimpflege eine gute Wahl. Auch Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege können Pflegepersonen entlasten und eine professionelle Pflege ihrer Liebsten gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen