Lebensqualität trotz Demenz: Leistungen in der Pflegestufe 4
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Eine Demenzerkrankung kann sowohl für die betroffene Person als auch für pflegende Angehörige eine immense Herausforderung sein. Wenn das Gedächtnis nachlässt und die kognitiven Fähigkeiten schwinden, haben Betroffene häufig eine eingeschränkte Alltagskompetenz und können sich nicht mehr selbst versorgen. Spätestens dann sind sie auf Unterstützung angewiesen – sei es durch pflegende Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim. In diesem Blogbeitrag erfährst du alles Wichtige über die Pflege bei Demenz und welchen Anspruch auf Pflegeleistungen Bedürftige haben.
Pflegestufe vs. Pflegegrad – Die wichtigsten Änderungen für Personen mit Demenz
Der Begriff Pflegestufe wird heute noch immer häufig verwendet, obwohl im Jahr 2017 die Pflegestufen zu Pflegegraden umgewandelt wurden. Dies brachte vor allem für Demenzerkrankte einige Vorteile und bessere Leistungen aus der Pflegekasse mit sich: Da bei der Einstufung in Pflegestufen vor allem körperliche Einschränkungen berücksichtigt wurden, waren Personen mit einer geistigen Beeinträchtigung häufig benachteiligt. Sie erhielten meist gar keine Pflegestufe, wenn sie sich noch selbst versorgen konnten. Durch das Pflegestärkungsgesetz und die fünf neuen Pflegegrade erhalten Menschen mit Demenz mindestens den Pflegegrad 2. Bei einer pflegebedürftigen Person mit fortgeschrittener Erkrankung ist sogar Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 möglich. Die angepassten Leistungen und den entsprechenden Pflegegrad erhalten auch Pflegebedürftige, bei denen vor 2017 eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst festgestellt wurde.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Um den Grad 4 zu erhalten, müssen Betroffene zunächst bei ihrer zuständigen Krankenversicherung bzw. Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Dafür ermitteln professionelle Gutachter:innen den passenden Pflegegrad, in der Regel bei einem häuslichen Besuch. Stellt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag fest, stehen gesetzlich Versicherten der Pflegegrad 4 und alle damit verbundenen Pflegeleistungen zu. Um die eingeschränkte Alltagskompetenz zu prüfen, werden beim Gutachten Punktzahlen für verschiedene Lebensbereiche vergeben. Dazu gehören folgende sechs Module:
- Mobilität (alle körperlichen Einschränkungen)
- Kognitive Einschränkungen und kommunikative Fähigkeiten
- Psychische Problemlagen und Verhaltensauffälligkeiten
- Selbstversorgung
- Krankheits- und therapiebedingte Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Die Punktzahlen aus allen Modulen werden mit einer bestimmten prozentualen Gewichtung addiert. Versicherte müssen mindestens 70 Punkte in der Gesamtsumme erzielen, um den Pflegegrad 4 zu erhalten.
Schreitet die Demenzerkrankung fort und der Pflegebedarf steigt an, können betroffene Personen einen Antrag auf Höherstufung stellen. Die Pflegesituation wird dann erneut begutachtet und die Leistungen bei anerkanntem Pflegegrad 5 entsprechend erhöht.
Leistungen bei Pflegegrad 4 für Versicherte mit Demenz
Zunächst müssen Betroffene und Familienmitglieder gemeinsam eine Entscheidung treffen: Wo und durch wen soll die Pflege stattfinden? In der häuslichen Umgebung durch pflegende Angehörige oder von einem ambulanten Pflegedienst? Ist eine Versorgung in der teil- oder vollstationären Pflege sinnvoller? Abhängig davon, für welche Variante sie sich entscheiden, können Versicherte mit Pflegegrad 4 verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen.
Stationäre Pflege | |
Pflegeheimkosten (Vollzeit) | 1.775 Euro pro Monat |
Ambulante Pflege | |
Pflegegeld | 728 Euro pro Monat |
Pflegesachleistung | 1.693 Euro pro Monat |
Tages- u. Nachtpflege | 1.612 Euro pro Monat |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro pro Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro pro Monat |
Entlastungsbetrag | 125 Euro pro Monat |
Anspruch auf Pflegehilfsmittel | 40 Euro pro Monat |
Zuschuss für Wohnraumanpassungen | bis zu 4.000 Euro pro Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro pro Monat |
Stand: August 2023
Hinweis: Findet die Pflege vollstationär statt, übernimmt die Pflegekasse lediglich die Kosten für die Pflege im Heim. In häuslicher Pflege stehen Versicherten neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen zusätzlich die in der Tabelle genannten Leistungen zur Verfügung.
Stationäre Pflege oder teilstationäre Pflege
Die Entscheidung zwischen einer vollstationären und teilstationären Pflege hängt von den individuellen Bedürfnissen der demenzerkrankten Person ab. In beiden Fällen stehen professionelle Pflegekräfte zur Verfügung, die eine angemessene Betreuung gewährleisten.
Bei der vollstationären Pflege übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von 1.775 Euro im Monat. Damit werden allerdings nur die reinen Kosten für die Pflege abgedeckt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie anteilige Investitionskosten müssen Betroffene aus eigener Tasche zahlen. Da sich diese Kosten von Pflegeheim zu Pflegeheim unterscheiden, lohnt es sich, die Angebote vorher ausführlich zu vergleichen. Eine Pflegezusatzversicherung bietet außerdem zusätzlich finanzielle Unterstützung.
Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege
Pflegebedürftige, die in der häuslichen Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen betreut werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Betroffenen steht ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro monatlich zur freien Verfügung, um pflegende Familienmitglieder oder andere ehrenamtliche Helfer:innen zu entschädigen.
Ambulante Pflegedienste durch Pflegesachleistungen finanzieren
Nicht immer können Angehörige die Zeit aufbringen, sich um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu kümmern. Ein ambulanter Pflegedienst ist eine gute Option, wenn die betroffene Person im häuslichen Umfeld betreut werden möchte. Um geschulte Pflegefachkräfte zu bezahlen, stehen Versicherten Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 Euro im Monat zur Verfügung.
Pflegesachleistungen werden, anders als das Pflegegeld, nicht monatlich auf das Konto ausgezahlt. Der Pflegedienst oder die professionelle Pflegekraft sollten daher direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Pflegesachleistungen können entweder anstelle des Pflegegelds in Anspruch genommen oder anteilig bezogen werden.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege wird bezuschusst
Demenzkranke benötigen rund um die Uhr Betreuung, was Angehörige häufig nicht leisten können – schließlich sind sie meist berufstätig, haben Kinder und müssen sich nachts erholen. Die Tages- und Nachtpflege ist daher eine gute Lösung, um pflegende Angehörige zu entlasten. Pflegebedürftigen steht für die Unterbringung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege ein Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro monatlich zu. Den Betrag erhalten Versicherte zusätzlich zu dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen.
Alltagshilfen für Demenzkranke mit Entlastungsbetrag bezahlen
Die Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 4 liegen bei 125 Euro monatlich. Sie stehen grundsätzlich allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad zu und eignen sich, um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote wie zum Beispiel eine Alltagsbegleitung oder -hilfen zu finanzieren. Für die Kostenerstattung reichen Versicherte die Rechnungen monatlich bei ihrer zuständigen Pflegekasse ein.
Finanzielle Unterstützung bei der Demenz-Pflege
Demenzpatient:innen benötigen im Alltag viel Unterstützung und eine angemessene Versorgung. Mit den Leistungen aus der Pflegekasse kann ein Teil der Kosten für die Grundpflege finanziert werden – unabhängig davon, ob sie teil- oder vollstationär in einem Heim oder in den eigenen vier Wänden in häuslicher Pflege stattfindet. Um pflegende Angehörige zu entlasten, sind geschulte Pflegekräfte für die Heimpflege eine gute Wahl. Auch Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege können Pflegepersonen entlasten und eine professionelle Pflege ihrer Liebsten gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen
Die Pflegestufe 4 wird heute häufig noch als Synonym für den Pflegegrad 4 verwendet. Es ist der zweithöchste Grad der Pflegebedürftigkeit im deutschen Pflegesystem. Diese Einstufung erhalten Personen, die aufgrund von fortgeschrittener Demenz eine schwerste Beeinträchtigung haben und deswegen eine intensive und umfassende Pflege sowie Unterstützung im Alltag benötigen.
Damit Demenzkranke den Pflegegrad 4 erhalten, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen. Dazu gehört eine schwerste Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten und der Alltagskompetenz. Ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienstes bewertet den individuellen Pflegebedarf anhand eines Begutachtungsverfahrens.
Betroffene haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dazu zählen finanzielle Unterstützung für eine teilstationäre oder vollstationäre Pflege, häusliche Pflege und Pflegehilfsmittel sowie Geldleistungen für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, um die Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld zu erhalten.