Pflegestufe / Pflegegrad beantragen – inkl. 6 hilfreicher Tipps

Irgendwann kommt der Punkt im Leben, an dem Personen ihren Alltag eigenständig nicht mehr bewältigen können und auf eine pflegerische Unterstützung angewiesen sind. Im Falle einer Pflegedürftigkeit hat die betroffene Person Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse, wie zum Beispiel Pflegegeld, Hilfsmittel und andere Geld- und Sachleistungen. Wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt, hängt von der Einstufung in einen Pflegegrad ab. Um diesen zu ermitteln, ist die Beantragung eines Pflegegrads (ehemals Pflegestufe) notwendig. In diesem Blogbeitrag erfährst du, wie du einen Antrag auf Leistungen stellst und was dabei zu beachten ist. 

Pflegestufe vs. Pflegegrad – der Unterschied

Bevor wir detailliert in die Antragsstellung eintauchen, solltest du den Unterschied zwischen den beiden Begrifflichkeiten Pflegestufe und Pflegegrad kennen. Die inzwischen umgangssprachliche Pflegestufe ist eine Einstufung pflegebedürftiger Personen, die den individuellen Pflegebedarf messbar macht. Die Pflegestufe war bis 2017 der Bewertungsmaßstab für Pflegeleistungen und wurde schließlich von den fünf Pflegegraden abgelöst. Wie die ehemaligen vier Pflegestufen werden sie von den Pflegekassen vergeben und sind maßgeblich für die Höhe der Pflegeleistungen. 

Bei der Bewertung einer pflegebedürftigen Person prüfen die Pflegekassen vor allem, ob und inwieweit Versicherte ihren Alltag selbständig bewältigen können. Dabei spielen unterschiedliche Kriterien eine Rolle, um den richtigen Pflegegrad zu ermitteln:

  • die Fähigkeit, sich selbst zu versorgen (Körperhygiene, Haushalt, etc.)
  • körperliche Beweglichkeit bzw. Mobilität
  • der Umgang mit Krankheit und die Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen (z. B. die Einnahme von Medikamenten)
  • räumliche Orientierung
  • soziale Kontakte
  • psychische Problemlagen (Depressionen, Demenz und andere psychische Beeinträchtigungen)

Der richtige Zeitpunkt, um einen Pflegegrad zu beantragen

Da der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse nicht rückwirkend gestellt werden kann, solltest du dich frühzeitig darum kümmern. Du erhältst nämlich erst ab dem Monat der Antragstellung Leistungen. Damit du nicht selbst in die Tasche greifen musst, solltest du rechtzeitig einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Am besten schon, bevor du oder deine angehörige Person nichts mehr selbstständig machen kann. Leistungen gibt es bereits ab Pflegegrad 1. Es lohnt sich also in jedem Fall, frühzeitig anzufangen, selbst wenn du nur auf geringe Unterstützung angewiesen bist. 

Auch wenn ein Pflegefall plötzlich auftritt, wie zum Beispiel bei einem Schlaganfall, ist schnelles Handeln gefragt. Nur so bekommst du rasch finanzielle Unterstützung und verschenkst kein Geld.

Folgende Fragen helfen dir, herauszufinden, ob ein Antrag bereits sinnvoll ist: 

  • In welchen Bereichen im Alltag brauchen du oder deine Angehörigen bereits fremde Unterstützung? 
  • Wer kocht? Wer geht einkaufen?
  • Wer kümmert sich um den Haushalt? 
  • Funktionieren Zähneputzen, Duschen, das Haarewaschen etc. noch alleine?  

Generell gilt: Je weniger die betroffene Person noch selbstständig machen kann und umso mehr Hilfe sie im Alltag benötigt, desto zeitiger sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Beachte, dass du mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre Beiträge in die Pflegekasse eingezahlt haben musst, um einen Anspruch auf Pflegeleistungen zu haben.

Wie und wo ein Pflegegrad beantragt wird

Als gesetzlich versicherte Person musst du einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse bzw. deiner Krankenkasse stellen. Dies kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Damit du auf der sicheren Seite bist, empfiehlt es sich jedoch, den Antrag schriftlich zu machen. So kannst du im Zweifelsfall nachweisen, wann du den Antrag gestellt hast. Ein formloses Schreiben reicht dafür vollkommen aus. Es muss lediglich der Satz “Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse” enthalten sein. 

Die betroffene Person sollte den Antrag nach Möglichkeit selbst stellen. Ist sie nicht dazu in der Lage, kann das ein Familienmitglied oder eine andere bevollmächtigte Person übernehmen. Wichtig ist, dass dem Schreiben eine Kopie über die Vollmacht beiliegt. Viele Angehörige stellen den Antrag gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und lassen ihn am Schluss nur noch von dieser unterschreiben.

Privatversicherte wenden sich mit einem formlosen Antrag an ihre private Pflegeversicherung. Für das anschließende Gutachten ist die Firma Medicproof zuständig.

So geht es nach dem Antrag auf Pflegeleistungen weiter

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, erhältst du ein Formular, in dem persönliche Angaben, aber auch die benötigten Leistungen abgefragt werden. Mach dir also bereits im Vorfeld Gedanken, welche Versorgung du oder deine angehörige Person benötigen. Für welche Art von Pflege und in welchem Umfang möchtest du Pflegeleistungen beantragen? Und wer soll die Pflege übernehmen? Soll sich ein professioneller Pflegedienst darum kümmern oder findet die Versorgung mithilfe von pflegenden Angehörigen statt?

Diese Versorgungsformen kommen dafür grundsätzlich infrage:

  • häusliche Pflege
  • ambulante Pflege
  • stationäre Pflege 
  • vollstationäre Pflege

Ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienstes prüft anschließend die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person und ermittelt den richtigen Pflegegrad. Du erhältst darüber ein Schreiben mit einem Terminvorschlag. Das Gutachten findet bei einem Erstantrag in der Regel im eigenen häuslichen Umfeld statt. Wenn sich die betroffene Person bereits in einem Pflegeheim befindet, kann das Gutachten auch dort gemacht werden. Meist übernimmt es eine ausgebildete Pflegefachkraft, in seltenen Fällen werden dafür Ärzt:innen zurate gezogen. Für die Begutachtung solltest du in etwa eine Stunde Zeit einplanen. Es ist ratsam, dass auch die pflegende Person bei dem Besuch anwesend ist, um Fragen zu beantworten.

Die Ergebnisse werden anschließend an die Pflegekasse bzw. bei Privatpatient:innen an die Pflegeversicherung übermittelt und geprüft. Dieser Prozess kann bis zu maximal fünf Wochen dauern. Du erhältst eine schriftliche Rückmeldung, in dem der festgestellte Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen stehen. 

In Ausnahmefällen ist eine Feststellung des Pflegegrads auch ohne ein Gutachten möglich, zum Beispiel wenn die Situation der pflegebedürftigen Person eindeutig ist und gewisse Befunde von Ärzt:innen, einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung vorliegen. Auf diese Weise kann die Einteilung in einen Pflegegrad im Eilverfahren erfolgen, um die Antragstellung zu verkürzen.

6 Tipps für einen erfolgreichen Antrag

Damit bei deinem Antrag auf einen Pflegegrad alles wie gewünscht verläuft, solltest du auf ein paar grundlegende Dinge unbedingt achten:

  • Tipp 1: Informiere dich vor der Antragstellung ausführlich über die Voraussetzungen und die Pflegegrade, damit du dir schon vorab ein Bild über die möglichen Leistungen machen und abschätzen kannst, mit welcher Unterstützung du von der Pflegekasse in etwa rechnen darfst.
  • Tipp 2: Lass dich von deiner Krankenkasse beraten. Spätestens 14 Tage nach deiner Antragstellung steht dir eine persönliche Ansprechperson zu. Darüber hinaus gibt es andere Beratungsstellen und Pflegestützpunkte, an die du dich wenden kannst.
  • Tipp 3: Um eine möglichst schnelle Auftragsabwicklung zu gewährleisten, lieferst du am besten schon beim Antrag alle wichtigen Unterlagen mit. Dazu gehören alle ärztlichen Gutachten, Medikamentenaufstellungen, benötigte Hilfsmittel (Brille, Gehhilfe, etc.) und Pflegeprotokolle. 
  • Tipp 4: Auch ein geführtes Pflegetagebuch ist hilfreich für die Feststellung des Pflegegrads. Dokumentiere den Pflegebedarf ausführlich und halte dort alle Tätigkeiten fest, bei denen die zu pflegende Person Unterstützung benötigt. So kann sich ein:e zuständige:r Sachbearbeiter:in schon vorab ein Bild von der Situation machen.
  • Tipp 5: Fülle den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß aus und prüfe vor dem Absenden alle Angaben. Hausärzt:innen oder bereits vorhandene Pflegefachkräfte können bei medizinischen Fragestellungen helfen.
  • Tipp 6: Lege unbedingt Widerspruch ein, wenn du mit dem zugewiesenen Pflegegrad nicht zufrieden bist. Dafür hast du vier Monate nach Erhalt des Ergebnisses Zeit. Als Grundlage dient das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Du kannst aber auch ein unabhängiges Gutachten nutzen, um deine Begründung zu unterstützen. Bei einem Widerspruch erfolgt anschließend eine erneute Begutachtung.

Super-Tipp: Wenn die Pflegekasse länger als fünf Wochen für die Bearbeitung deines Antrags benötigt, muss sie für jede angefangene Woche 70 Euro zahlen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Versäumnis durch die Pflegekasse entstanden ist.

Fazit

Stelle deinen Antrag so früh wie möglich, um rechtzeitig finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse oder Pflegeversicherung zu erhalten. Informiere dich vor deinem Antrag gründlich über die Voraussetzungen, dokumentiere den Pflegebedarf und nehme, wenn nötig, professionelle Unterstützung in Anspruch. So erhöhst du deine Chancen auf einen erfolgreichen Antrag und die bestmöglichen Leistungen der Pflegekasse. 

Häufig gestellte Fragen