Was Pflegestufe 2 bedeutet: Voraussetzungen und Leistungen

Die Pflegestufen wurden ursprünglich zur Bewertung der Pflegesituation herangezogen und Anfang 2017 durch die neuen Pflegegrade ersetzt. In den Sprachgebrauch ist das Wort Pflegegrad jedoch noch nicht vollständig übergegangen, denn Pflegestufe und Pflegegrad werden häufig noch als Synonyme verwendet. Wir erklären dir in diesem Blogbeitrag, was Pflegestufe 2 bedeutet, in welchen Pflegegrad sie umgewandelt wurde und welche Leistungen Patient:innen mit dem entsprechenden Pflegegrad von der Pflegekasse erhalten.

Voraussetzungen zur Einteilung in Pflegestufe 2

Unter der Pflegestufe 2 wurden bis zum 31.12.2016 körperlich schwerpflegebedürftige Menschen eingeordnet (Schwerpflegebedürftigkeit). Betroffene Personen mussten durchschnittlich 180 Minuten zu verschiedenen Tageszeiten auf fremde Hilfe angewiesen sein. Mindestens 120 Minuten davon sollten auf die Grundpflege (Körperhygiene, Ernährung, Unterstützung bei der Bewegung) zurückfallen. Zusätzlich galt als Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigte, wie zum Beispiel beim Kochen oder Putzen.

Menschen mit Pflegestufe 2 und einer schweren Demenzerkrankung hatten einen höheren Anspruch auf Leistungen und finanzielle Unterstützung als Personen mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen. 

Finanzielle Leistungen in der Pflegestufe 2

Bei anerkannter Pflegestufe 2 standen Pflegebedürftigen ein Pflegegeld in Höhe von 458 Euro im Monat bei Betreuung durch pflegende Angehörige zur Verfügung. Alternativ gab es bei einer häuslichen Pflege Pflegesachleistungen von 1.144 Euro monatlich, wenn ein professioneller Pflegedienst die Versorgung übernahm.

Im Vergleich dazu erhielten Personen mit Pflegestufe 2 und Demenz entweder ein Pflegegeld von 545 Euro pro Monat oder Sachleistungen von 1.298 Euro für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst.

Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen war möglich, wenn Pflegebedürftige sowohl von ihren Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst betreut wurden. Der Anteil für das Pflegegeld verringerte sich dann entsprechend dem Maße der genutzten Sachleistungen.

Neben diesen beiden Pflegeleistungen standen noch weitere finanzielle Hilfen zur Verfügung. Hier ist ein Überblick über alle Leistungen, die Bedürftige mit Pflegestufe 2 bis zum 31.12.2016 erhielten:

Geldleistungen bei Pflegestufe 2Pflegebedürftige ohne DemenzPflegebedürftige mit Demenz
Pflegegeld oderPflegesachleistungen458 € / monatlichoder 1.144 € / monatlich545 € / monatlichoder 1.298 € / monatlich
Betreuungs- und Entlastungsleistungen104 € / monatlich208 € / monatlich
Tages- und Nachtpflege1.144 € / monatlich1.144 € / monatlich
Kurzzeitpflege1.612 € für max. 28 Tage pro Jahr1.612 € für max. 28 Tage pro Jahr
Verhinderungspflege1.612 € für max. 28 Tage pro Jahr1.612 € für max. 28 Tage pro Jahr
Vollstationäre Pflege1.330 € / monatlich1.330 € / monatlich
Pflegehilfsmittelmax. 40 € / monatlichmax. 40 € / monatlich

Pflegestufe 2 in Pflegegraden

Die Einführung der neuen Pflegegrade hat das Pflegesystem revolutioniert und vielen Pflegebedürftigen bessere Leistungen der Pflegekassen ermöglicht. Während bei den Pflegestufen noch die Zeit in Minuten, die für die tägliche Pflege nötig war, als Maßstab genutzt wurde, steht bei den Pflegegraden die Selbstständigkeit im Alltag im Vordergrund. Damit sind also nicht nur körperliche Einschränkungen abgedeckt, sondern auch geistige Defizite und psychische Problemlagen. 

Aus der alten Pflegestufe 2 wurde im Januar 2017 schließlich der Pflegegrad 3. Pflegebedürftige Personen, bei denen bereits die Pflegestufe 2 anerkannt wurde, erhielten automatisch den entsprechenden Pflegegrad. Menschen mit Pflegegrad 2 und Demenz stuften die Pflegekassen automatisch in Pflegegrad 4 ein. 

Anforderungen für Pflegegrad 3 und 4

Die Einteilung von Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems, dem sogenannten NBA-Prüfverfahren. Ein:e Begutachter:in des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten) bewertet dabei die Selbstständigkeit im Alltag anhand sechs verschiedener Lebensbereiche:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
  6. Alltagsgestaltung und soziale Kontakte

Für alle Lebensbereiche werden Punkte vergeben und zum Schluss in einer festgelegten prozentualen Gewichtung addiert. Für den Pflegegrad 3 müssen insgesamt mindestens 47,5 Punkte und maximal 70 Punkte in der Bewertung erreicht werden. Zur Feststellung von Pflegegrad 4 benötigen Bedürftige zwischen 70 und unter 90 Punkte.

Leistungen bei Pflegegrad 3 und 4

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 3 und 4 fallen insgesamt höher aus als die Leistungen nach der alten Pflegestufe 2. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 oder 4 erhalten entsprechend ihrer stark eingeschränkten Selbstständigkeit im Alltag folgende Geld- und Sachleistungen von der Pflegekasse:

GeldleistungenPflegegrad 3Pflegegrad 4
Pflegegeld oderPflegesachleistungen545 € / monatlichoder 1.363 / monatlich728 € / monatlichoder 1.693 / monatlich
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 € / monatlich125 € / monatlich
Tages- und Nachtpflege1.298 € / monatlich1.612 € / monatlich
Kurzzeitpflege1.774 € für max. 28 Tage pro Jahr1.774 € für max. 28 Tage pro Jahr
Verhinderungspflege1.612 € für max. 28 Tage pro Jahr1.612 € für max. 28 Tage pro Jahr
Stationäre Pflege1.262  € / monatlich1.775 € / monatlich
Pflegehilfsmittelmax. 40 € / monatlichmax. 40 € / monatlich

Kombi: Pflegegeld und Sachleistungen

Wie vorher bei Pflegestufe 2 ist es auch bei Pflegegrad 3 und 4 möglich, Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig zu erhalten. Dafür muss die Betreuung durch Angehörige in häuslicher Pflege stattfinden und die pflegerische Versorgung zu einem Teil ebenfalls durch ambulante Pflegedienste geleistet werden.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Der Betrag für eine Haushaltshilfe zur Entlastung von pflegenden Angehörigen wurde mit der Einführung der Pflegegrade für alle Pflegegrade vereinheitlicht. Demnach stehen jeder Person mit anerkanntem Pflegegrad 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Hier werden meist ehrenamtliche Betreuungskräfte eingestellt, die sich dann stundenweise um die pflegebedürftige Person kümmern und gemeinsam mit ihr Unternehmungen machen, wie zum Beispiel Spaziergänge, Basteln, Lesen oder Kochen. 

Tages- und Nachtpflege

Bei den Geldleistungen für die Tages- und Nachtpflege handelt es sich um eine zusätzliche finanzielle Unterstützung. Sie wird neben dem Pflegegeld ausgezahlt, wenn die betroffene Person teilstationär über Nacht oder Tag in einer geeigneten Einrichtung versorgt wird.

Kurzzeitpflege

Benötigt eine Person mit anerkanntem Pflegegrad 3 oder 4 für eine kurze Zeit –  zum Beispiel aufgrund eines Krankenhausaufenthalts – professionelle Pflege, erhält sie für bis zu 28 Tage im Jahr einen Zuschuss. Der Zeitraum kann auf bis zu acht Wochen jährlich verlängert werden, wenn die pflegebedürftige Person keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen hat. Neben den Geldleistungen für die Kurzzeitpflege erhalten Betroffene monatlich zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kommt dann zum Einsatz, wenn pflegende Angehörige für einen kurzen Zeitraum ausfallen und sich nicht um ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern können. Diese zusätzliche Leistung kann ebenfalls für bis zu 28 Tage im Jahr beansprucht werden, wenn keine Kurzzeitpflege genutzt wird – sogar bis zu sechs Wochen. Während des laufenden Anspruchs erhält die pflegebedürftige Person weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes.

Stationäre Pflege

Die Kosten für die vollstationäre Pflege sind mit den Zahlungen der Pflegekasse nicht gedeckt. Patient:innen tragen einen bestimmten Eigenanteil, der unabhängig von dem Pflegegrad immer gleich hoch ausfällt. Die genauen Kosten sind vom jeweiligen Pflegeheim abhängig, wobei es deutliche Unterschiede gibt. Es lohnt sich also, dass du dich vor der Wahl einer Einrichtung ausführlich informierst. Zusätzlich musst du mit den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten rechnen.

Fazit: Bessere Leistungen für Pflegestufe 2 dank Pflegegrade

Auch wenn Pflegestufe und Pflegegrad im alltäglichen Sprachgebrauch häufig miteinander vermischt werden, sind sie keinesfalls gleichzusetzen. Dank der Reformierung des Pflegestärkungsgesetzes erhalten ehemals als Pflegestufe 2 eingeordnete Pflegebedürftige nun wesentlich bessere finanzielle Hilfen. Besonders Demenzerkrankte profitieren von der höheren Einstufung in den Pflegegrad 4.

Häufig gestellte Fragen