Tagespflege
Die Tagespflege ist eine Form der teilstationären Pflege, bei der pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer speziellen Einrichtung betreut werden. Sie ist eine gute Alternative zur häuslichen Pflege und bietet für pflegende Angehörige eine große Entlastung. Besonders berufstätige Familienmitglieder profitieren von diesem Konzept, da sie ihre pflegebedürftigen Angehörigen in professionellen Händen wissen, während sie ihrer täglichen Arbeit nachgehen. Aber auch für Pflegebedürftige selbst ist die Tagespflege eine ideale Lösung, um Unterstützung im Alltag zu erhalten und körperlich und geistig gefördert zu werden.
Arten der Tagespflege
Es gibt verschiedene Formen von Tagespflege, die sich nach der Einrichtungsart, dem Einrichtungsort und den angebotenen Leistungen unterscheiden.
Die solitäre Tagespflege findet in entsprechenden Einrichtungen oder in einem eigenen Wohnbereich einer stationären Pflegeeinrichtung statt. Bewohner:innen der jeweiligen Einrichtung und Tagesgäste werden separat betreut.
Bei der integrierten Tagespflege (auch eingestreute Tagespflege) erfolgt die Betreuung ebenfalls in den bestehenden Wohnbereichen einer stationären Einrichtung. Anders als bei der solitären Tagespflege werden hier Heimbewohner:innen und Tagesgäste gemeinsam betreut.
Die mobile Tagespflege ermöglicht eine kontinuierliche Betreuung im eigenen Zuhause der Pflegebedürftigen. Diese Art der Tagespflege wird von einem ambulanten Dienst angeboten.
Leistungen in der Tagespflege
Das Leistungsspektrum der Tagespflege ist je nach Einrichtung unterschiedlich. Es reicht von der nach Stunden orientierten bis zur ganztägigen Betreuung. Abhängig von den Öffnungszeiten und der Art der Einrichtung erhalten Pflegebedürftige verschiedene Mahlzeiten sowie Beschäftigungs- und Freizeitangebote. Das Ziel der Tagespflege ist es, die Lebensqualität der Bewohner:innen und Tagesgäste zu verbessern und deren vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern. Zu den Leistungen in der Tagespflege gehören in der Regel:
- Grundpflege: Unterstützung beim Toilettengang, beim Essen und der Körperhygiene
- Medizinische Behandlungspflege: Gabe von Medikamenten und Versorgung von Verletzungen und Wunden
- Soziale Betreuung: Durch qualifiziertes Pflegepersonal, meist in kleinen Gruppen von ca. 10 bis 15 Tagesgästen
- Beschäftigungs- und Freizeitangebote: Förderung von kognitiven und praktischen Fähigkeiten durch gezielte Angebote, wie z. B. Gymnastik, Spiele, Kochen und gemeinsame Ausflüge
- Verpflegung: Gemeinsames Frühstück und Mittagessen, Nachmittagskaffee
- Organisation: Vermittlung von Fachärzt:innen, Physiotherapeut:innen, Friseur:innen, Fußpflege etc.
Für welche Personen die Tagespflege geeignet ist
Die Tagespflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen tagsüber in einer geschützten und betreuten Umgebung zu verbringen und nachts weiterhin zu Hause zu schlafen. Sie eignet sich daher für Personen, die ihren Alltag noch größtenteils selbstständig bewältigen können, aber tagsüber bei gewissen Tätigkeiten Unterstützung benötigen.
Für folgende Personengruppen kommt die teilstationäre Pflege infrage:
- Alleinlebenden Menschen mangelt es häufig an sozialen Kontakten. Diese sind jedoch wichtig für die mentale Gesundheit und beugen einer Vereinsamung und mögliche Folgen wie einer Altersdepression vor. Zudem sind eine feste Tagesstruktur und der Austausch mit Gleichgesinnten wichtig, um die kognitiven Fähigkeiten zu erhalten.
- Personen mit geistigen Einschränkungen oder Behinderungen, wie zum Beispiel Demenzerkrankte, sind meist nicht mehr in der Lage, in ihrem eigenen Zuhause für sich selbst zu sorgen. Sie neigen dazu, die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme zu vernachlässigen und sind in ihrer eigenen Wohnung gefährdet, weil sie beispielsweise vergessen, die Herdplatte auszuschalten.
- Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen (z. B. nach einem Schlaganfall oder einer Operation) benötigen bei vielen alltäglichen und regelmäßigen Tätigkeiten Unterstützung, wie zum Beispiel beim Toilettengang oder der Nahrungsaufnahme.
Kosten für die Tagespflege
Die jeweiligen Kosten für die Tagespflege richten sich nach dem Leistungsumfang, der Pflegeeinrichtung und Region. Zahlungen für die pflegerische Grundversorgung übernimmt anteilig die Pflegeversicherung. Weitere Kosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen.
Kostenträger für Tagespflege
Eine Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen und deren jeweilige Kostenträger befindet sich in der nachfolgenden Tabelle:
Leistung in der Tagespflege | Kostenträger |
Pflegerische Grundversorgung und medizinische Behandlungspflege | Pflegeversicherung der Pflegekasse,anteilig bis zu einer bestimmten Summe – abhängig vom Pflegegrad |
Fahrdienst | Pflegeversicherung der Pflegekasse,anteilig bis zu einer bestimmten Summe – abhängig vom Pflegegrad |
Unterkunft und Betreuung | Pflegebedürftige:r |
Verpflegung | Pflegebedürftige:r |
Investitionskosten (z. B. Instandhaltung und Modernisierung der Pflegeeinrichtung) | Pflegebedürftige:r |
Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung
Wie hoch die Kostenübernahme in der Tagespflege ist, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Versicherte des Pflegegrads 1 erhalten von der Pflegekasse keine Bezuschussung für pflegerische Aufwendungen, können jedoch monatlich einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro einsetzen. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen gleichermaßen zu, unabhängig von ihrem Pflegegrad.
Pflegerische Leistungen für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 werden direkt über die Pflegekasse abgerechnet. Die nachfolgende Tabelle bildet die Leistungsbeiträge für die jeweiligen Pflegegrade ab.
Pflegegrad | Leistungsbeitrag für Tages- und Nachtpflege pro Monat | Entlastungsbetrag pro Monat |
Pflegegrad 1 | 0,00 Euro | 125,00 Euro |
Pflegegrad 2 | 689,00 € | 125,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 1 298,00 € | 125,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 1 612,00 € | 125,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 1 995,00 € | 125,00 Euro |
Der Leistungsbeitrag für die Tages- oder Nachtpflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zusätzlich zum Pflegegeld und anderen Pflegeleistungen wie zum Beispiel der Kurzzeitpflege zu.
Vorteile der Tagespflege
Von der Tagespflege profitieren sowohl Pflegebedürftige als auch deren pflegenden Angehörigen. Folgende Vorteile bringt diese mit sich:
- Qualifiziertes Pflegepersonal übernimmt die professionelle Pflege und ggf. medizinische Versorgung der Bedürftigen.
- Pflegebedürftige wohnen weiterhin in ihrer gewohnten, häuslichen Umgebung.
- Geregelte Tagesabläufe und verlässliche Strukturen schaffen zeitliche Orientierung und wirken sich positiv auf den Tag-Nacht-Rhythmus aus.
- Die Knüpfung sozialer Kontakte und die Gemeinschaft von Gleichgesinnten stärkt geistige Fähigkeiten und verhindert die Vereinsamung.
- Ein abwechslungsreiches Freizeit- und Beschäftigungsangebot erhält vorhandene Fähigkeiten und trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
- Pflegende Angehörige müssen keine häusliche Pflege leisten und werden entlastet.
Häufig gestellte Fragen
Die Tagespflege richtet sich an Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder geistigen Beeinträchtigungen, die eine zeitweise Betreuung und individuelle Pflege, aber keine vollstationäre Versorgung benötigen. Sie wird in speziellen Pflegeeinrichtungen mit qualifiziertem Personal angeboten.
Bei der Tagespflege werden Pflegebedürftige ausschließlich tagsüber in einer für sie geschaffenen Einrichtung betreut und verbringen die Nacht zu Hause. Im Gegensatz dazu übernimmt die Nachtpflege die nächtliche Versorgung, damit pflegende Angehörige ungestört schlafen.
Bei Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse monatlich eine bestimmte Summe der Kosten für die Tagespflege. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können nur den Entlastungsbetrag einsetzen, der auch allen anderen Pflegegraden zusätzlich zum Tagespflegegeld gleichermaßen zusteht.