Altenheim

Das Altenheim ist eine externe Einrichtung für ältere Menschen, die eine Unterkunft sowie stationäre Betreuung und Pflege bietet. Sie spielt eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung von Senior:innen und ist eine bedeutende Anlaufstelle für ältere Menschen und ihre Familien.

Definition: Altenheim

Ein Altenheim ist eine spezielle Einrichtung des Gesundheitswesens und der Pflege, die älteren Menschen eine vollstationäre oder teilstationäre Versorgung ermöglicht, wenn sie aufgrund von altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, sich selbstständig zu versorgen. Häufig werden als Synonym auch Altersheim, Seniorenheim, Seniorenresidenz oder Seniorenwohnstift verwendet. 

In einem Altenheim erhalten die Bewohner:innen verschiedene Dienstleistungen, die ein möglichst komfortables, aber eigenständiges Leben im hohen Alter gewährleisten. Dazu gehören die soziale Betreuung, Unterstützung im Haushalt und – falls notwendig – ebenso die pflegerische Versorgung. 

Die Unterschiede zwischen Alten- und Pflegeheim

Altenheime und Pflegeheime sind zwei verschiedene Einrichtungen im Bereich der Altenpflege. Sie bieten zwar ähnliche Dienstleistungen an, dennoch gibt es einige Unterschiede.

Die Senior:innen in einem  Altenheim benötigen in der Regel keine intensive Pflege. Sie besitzen noch eine gewisse Selbstständigkeit und können ihren Alltag größtenteils eigenständig meistern. Die Hauptaufgabe eines Altenheims besteht darin, den Bewohner:innen ein sicheres und komfortables Zuhause zu bieten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der sozialen Betreuung, Freizeitgestaltung und der Gemeinschaft unter den Bewohner:innen. Ein Pflegegrad ist für die Aufnahme in ein Altenheim nicht notwendig.

Im Gegensatz dazu steht ein Pflegeheim Menschen zur Verfügung, die eine umfangreiche medizinische Versorgung und Pflege benötigen. Die Bewohner:innen eines Pflegeheims sind in der Regel körperlich oder geistig eingeschränkt und haben einen anerkannten Pflegegrad (von leichter bis schwerer Pflegebedürftigkeit). Um den individuellen Bedürfnissen der Bewohner:innen gerecht zu werden, sind Pflegeheime mit qualifiziertem Pflegepersonal und medizinischem Equipment ausgestattet. 

Betreiber von Altenheimen und verschiedene Wohnformen

In Deutschland gibt es eine dreistufige Versorgung, die sich nach dem Grad der Hilfe- bzw. Pflegebedürftigkeit der Bewohner:innen richtet. In der ersten Stufe befindet sich das Altenwohnheim, an zweiter Stelle folgt das Altenheim und schließlich das Pflegeheim. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Senior:innen in den unterschiedlichen Wohnformen die bestmögliche Versorgung erhalten. 

Altenwohnheime ermöglichen es älteren Menschen, selbstständig in einer eigenen Wohnung zu leben und bei Bedarf Betreuungsdienstleistungen und eine professionelle Pflege zu erhalten. In einem Altenheim wohnen die Bewohner:innen hingegen meist in Einzel- oder Gemeinschaftszimmern. Im Pflegeheim liegt der Fokus auf der vollstationären Pflege, während die Senior:innen überwiegend ein eigenes Zimmer beziehen.

Die Träger von deutschen Altenheimen reichen von einer freigemeinnützigen Organisation über private Betreiber bis hin zu staatlichen Trägern und kirchlichen Institutionen. Diese sind für die Organisation und Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Wohn- und Pflegeleistungen für ältere Menschen verantwortlich.

Das Ziel der verschiedenen Einrichtungen ist das gleiche: älteren Menschen ein angenehmes und würdevolles Wohnen ermöglichen und ihnen die Unterstützung bieten, die sie für ein selbstbestimmtes Leben benötigen.

Leistungen im Altenheim

In Altenheimen werden die Bewohner:innen in der Regel vollstationär versorgt. Einige Einrichtungen bieten jedoch auch Tagespflege bzw. Nachtpflege oder Plätze für die Kurzzeitpflege an. Um die Bewohner:innen in ihrem Alltag zu unterstützen, gibt es ein umfassendes Betreuungsangebot, das verschiedene, tägliche anfallende Aufgaben beinhaltet:

  • Mahlzeiten und Verpflegung: Senior:innen erhalten in einem Altenheim meist eine Vollverpflegung. Das Essen wird in der Regel in Gemeinschaftsräumen serviert, dabei werden eine ausgewogene Ernährung und spezielle Diätformen berücksichtigt. In Altenwohnheimen verfügen die Wohnungen häufig über eine Küche und gemeinsame Mahlzeiten werden nur optional angeboten.
  • Hauswirtschaftliche Leistungen: Das Angebot eines Reinigungs- und Wäscheservices erleichtert den Bewohner:innen den Alltag und sorgt für ein gutes Wohlbefinden und Sicherheit. Hausmeisterdienste für kleinere Reparaturen runden das Angebot ab.
  • Freizeit- und Unterhaltungsmöglichkeiten: Diese erlauben den Bewohner:innen eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, sportliche und soziale Aktivitäten, Kaffeenachmittage oder Spieleabende.
  • Pflege als Leistung: Pflegebedürftige erhalten eine ganzheitliche medizinische Versorgung. Hierfür übernehmen geschulte Pflegekräfte die Grundpflege und unterstützen Bewohner:innen bei der Körperpflege und Mobilität sowie der Einnahme von Medikamenten. 

Vorteile und Nachteile von Altenheimen

Die Vor- und Nachteile von Altenheimen sind sehr individuell zu betrachten und können unterschiedlich wahrgenommen werden. Die Entscheidung für oder gegen einen Aufenthalt in einem passenden Altenheim sollte immer unter Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse und Wünsche getroffen werden.

Vorteile

  • Rund-um-die-Uhr-Pflege: In Altenheimen ist eine kontinuierliche vollstationäre Versorgung gewährleistet, da Pflegekräfte rund um die Uhr verfügbar sind. 
  • Soziale Kontakte: Altenheime erleichtern es älteren Menschen, neue soziale Kontakte zu knüpfen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. 
  • Pflegeexpertise: Es stehen erfahrene Pflegefachkräfte zur Verfügung, die im Umgang mit älteren Menschen ausgebildet sind und Kenntnisse über ihre spezifischen Pflegebedürfnisse besitzen. 
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen: Familienmitglieder, die ihre Angehörigen bislang in häuslicher Pflege versorgt haben,  können sich wieder auf ihren Alltag konzentrieren und wissen ihr Familienmitglied in guten Händen.

Nachteile

  • Einschränkungen in der Eigenständigkeit: Die Bewohner:innen sind im Heim weniger selbstbestimmt als zu Hause. Sie müssen sich an den

Zeitplan (z. B. für die Mahlzeiten) und die Regeln der Einrichtung anpassen.

  • Hohe Kosten: Es fallen monatliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ggf. Pflegeleistungen an. 
  • Veränderung des gewohnten Umfelds: Der Umzug in ein Altenheim bedeutet für viele ältere Menschen eine Veränderung ihres gewohnten Umfelds, was eine emotionale Belastung sein kann.

Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten 

Die Kosten für ein Altersheim unterscheiden sich je nach Standort, Einrichtung und den angebotenen Dienstleistungen. Liegt keine Pflegebedürftigkeit vor, tragen Betroffene die Kosten vollständig. Generell setzen sich die Kosten jedoch aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dazu gehören die

  • Kosten für Unterbringung und Verpflegung,
  • Investitionskosten,
  • Pflegekosten sowie
  • ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil.

Zu den Unterbringungs- und Verpflegungskosten zählen die monatlichen Kosten für die Unterkunft sowie die Verpflegung. In der Regel werden Zimmer in verschiedenen Kategorien angeboten, die sich in ihrer Größe,  Ausstattung und entsprechend auch dem Preis unterscheiden. Die Verpflegung variiert von einer Vollverpflegung bis hin zu einem optionalen Mahlzeitenservice.

Die Investitionskosten decken alle Kosten für die Instandhaltung des Altenheims ab. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für den Bau des Gebäudes, die technische Ausstattung, Einrichtung der Gemeinschaftsräume sowie Reparaturen im Haus.

Pflegekosten fallen nur an, wenn Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit können Senior:innen beim Medizinischen Dienst einen Pflegegrad beantragen, um einen Teil der Pflegekosten durch die Krankenkasse zu finanzieren. Welchen pflegebedingten Eigenanteil Bewohner:innen selbst übernehmen müssen, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Bei einkommensschwachen Senior:innen und Angehörigen kann das Sozialamt die fehlenden Kosten für das Altenheim tragen.

Den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil müssen die Bewohner:innen selbst tragen. Für Betroffene im Pflegegrad 2 bis 5 ist er identisch, variiert jedoch je nach Einrichtung. In der Regel wird er monatlich gezahlt.

Häufig gestellte Fragen

Für welche Personen ist ein Altenheim geeignet?

Ein Altenheim ist besonders geeignet für ältere Menschen mit leichter Pflegebedürftigkeit, die im Alltag Unterstützung benötigen, sei es aufgrund körperlicher Einschränkungen, gesundheitlicher Probleme oder weil sie nicht alleine leben möchten. Solch eine Unterbringung bietet eine Kombination aus Wohnmöglichkeit, Betreuung und Pflege.

Was ist der Unterschied zwischen einem Altenheim und einem Seniorenheim?

Die Begriffe werden häufig synonym verwendet. Es gibt daher keinen Unterschied zwischen einem Altenheim und Seniorenheim. Hinter beiden Begriffen verbirgt sich eine Einrichtung, die sich vorwiegend um die Betreuung von Senior:innen kümmert und ihnen einen festen Wohnraum bietet.

Wer zahlt die Kosten für das Altenheim?

Anfallende Kosten für die Unterbringung in einem Altenheim werden in der Regel durch die Renten- und Pflegeversicherung des Bewohners bzw. der Bewohnerin, persönliche Ersparnisse und gegebenenfalls durch staatliche Sozialleistungen gedeckt. Wenn die eigenen finanziellen Mittel oder die der Familienangehörigen nicht ausreichen, übernimmt das Sozialamt die Finanzierung des benötigten Altenheimplatzes.