Entlastung im Alltag: Haushaltshilfe finanzieren ab Pflegestufe 1
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Hinweis
Die Pflegestufe 1 wurde im Januar 2017 durch die Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade zu Pflegegrad 2. In diesem Beitrag findest du Informationen für eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 und 2!
Die meisten Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 oder 2 sind noch weitestgehend in der Lage, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Viele bevorzugen es deswegen, in der häuslichen Pflege zu bleiben, wo sich ihre Liebsten um sie kümmern können. Doch auch die Zeit ihrer Angehörigen ist begrenzt – immerhin sind sie neben der Betreuung ihres Familienmitglieds auch in ihren eigenen Alltag eingespannt. Für Unterstützung im Haushalt bleibt da häufig wenig Zeit, weswegen eine Haushaltshilfe eine echte Entlastung für alle sein kann.
Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe? Und welche finanzielle Unterstützung für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten Personen mit einem anerkannten Pflegegrad? In diesem Beitrag geben wir dir einen Einblick in die gebotenen Leistungen sowie Finanzierungsmöglichkeiten und verraten dir, was du bei der Beantragung einer Haushaltshilfe beachten musst.
Unterstützende Leistungen einer Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe hilft Senior:innen und anderen hilfsbedürftigen Menschen bei allen anfallenden Aufgaben der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die sie übernehmen, gehören unter anderem:
- Aufräumen
- Putzen
- Kochen
- Einkaufen
- Wäsche machen
- Gartenarbeit
- Kleinere handwerkliche Tätigkeiten
- Ggf. Fahrdienste
Sie übernehmen im Grunde alles, was im Haushalt anfällt. Haushaltshilfen sind jedoch keine Pflegekräfte. Die grundliegende Pflege erfolgt in häuslicher Pflege oftmals durch deren Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst. Eine Haushaltshilfe ist also dazu da, pflegende Familienmitglieder zu entlasten oder Tätigkeiten zu übernehmen, die nicht zum Leistungsumfang einer ambulanten Pflegefachkraft gehören.
Kosten für eine Haushaltshilfe und Finanzierungsmöglichkeiten
Menschen, die Unterstützung im Haushalt brauchen, haben verschiedene Möglichkeiten, Leistungen über die Kranken- und Pflegekassen abzurechnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie bereits über einen anerkannten Pflegegrad verfügen. Diesen erhalten Pflegebedürftige über einen Antrag bei der Pflegekasse (gesetzliche Krankenkasse) und durch ein ausführliches Gutachten durch den Medizinischen Dienst. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. Generell sind entsprechende Leistungen und die Höhe der finanziellen Unterstützung abhängig vom festgestellten Pflegegrad. Je höher dieser ist, desto mehr Geld- und Sachleistungen stehen Betroffenen zur Verfügung.
Im Schnitt kostet eine Putzhilfe zwischen 15 und 50 Euro pro Stunde. Versicherte mit Pflegegrad 1 und 2 haben einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe und verschiedene Optionen, die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen erstattet zu bekommen:
Hilfe bei der häuslichen Versorgung über den Entlastungsbetrag finanzierbar
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich einen sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann für die Finanzierung einer Haushaltshilfe verwendet werden. Um den Anspruch geltend zu machen, genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse bzw. Krankenkasse. Da dir der Entlastungsbetrag nicht jeden Monat auf dein Konto überwiesen wird, suchst du dir einen Dienstleister, der direkt mit deiner Krankenkasse abrechnen kann. Es gibt unterschiedliche Vermittler, die dir dabei helfen, eine geeignete Haushaltshilfe zu finden. Du kannst aber auch direkt bei deiner Krankenkasse nach Kontaktdaten fragen.
Beachte: Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften für Haushaltshilfen. Daher ist es wichtig, dass du einen zugelassenen Anbieter wählst und dich vorab informierst, welche Leistungen in diesem Rahmen von der Pflegekasse übernommen werden. In manchen Bundesländern werden beispielsweise Gartenarbeiten oder kleinere Reparaturarbeiten im Haushalt nicht erstattet.
Kosten für Haushaltshilfe mit Pflegegeld bezahlen
Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 steht neben dem monatlichen Entlastungsbetrag ein Pflegegeld zu, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Bei Personen mit Pflegegrad 2 beträgt dieses 316 Euro monatlich. Der Betrag steht Pflegebedürftigen frei zur Verfügung. Sie können ihn als Entschädigung für pflegende Angehörige oder Nachbarn verwenden, aber das Geld auch für die Unterstützung bei der häuslichen Versorgung einsetzen.
Anders als der Entlastungsbetrag wird das Pflegegeld monatlich von der Pflegekasse auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Somit sind Betroffene bei der Wahl ihrer Haushaltshilfe frei und nicht an Qualitätskriterien der Pflegekasse gebunden. Zudem können sie ihren Dienstleister selbst bezahlen, ohne komplizierten Umweg über die Krankenkasse.
Pflegesachleistungen für die Unterstützung bei der häuslichen Versorgung
Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung einer Haushaltshilfe sind die Pflegesachleistungen der Pflegekasse. Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause Pflege erhalten, stehen 724 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Dieses Geld wird in erster Linie für die ambulante Pflege verwendet, bis zu 40 Prozent des Betrags können jedoch für andere von der Krankenkasse anerkannte Leistungen eingesetzt werden. Voraussetzung ist dafür allerdings, dass der beauftragte Pflegedienst bzw. die dort tätige Haushaltshilfe einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen hat.
Da das Geld für die Pflegesachleistungen wie der Entlastungsbetrag nicht monatlich von der Pflegekasse überwiesen wird, müssen Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher Ihre Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Alternativ kann der gewählte Dienstleister direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Haushaltshilfe über die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege finanzieren
Für Leistungen in der Verhinderungspflege muss mindestens eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 oder höher vorliegen. Zuschüsse für die Verhinderungspflege erhält jede pflegebedürftige Person, wenn das pflegende Familienmitglied verhindert ist, zum Beispiel wegen einer akuten Krankheit oder einem anstehenden Urlaub. Pflegebedürftige müssen sich dafür mindestens seit sechs Monaten in einer häuslichen Pflege befinden und Pflegegeld erhalten. Die Verhinderungspflege kann dann sowohl für einen Pflegedienst genutzt werden, der für die Pflegeperson einspringt, als auch für eine Putzhilfe. Bedürftigen stehen bis zu 1.774 Euro Zuschuss bei bis zu acht Wochen Verhinderungspflege-Leistungen pro Kalenderjahr zu.
Wenn die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wurde, können zudem 50 Prozent der Geldleistungen für eine Haushaltshilfe eingesetzt werden. Das entspricht bei Pflegegrad 2 einem Betrag von 887 Euro jährlich.
Pflegekasse finanziert Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1
Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 oder höher haben viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten. Welche der genannten Optionen die beste für dich oder deine Angehörigen ist, hängt von der individuellen Pflegesituation ab. Falls du eine Haushaltshilfe beantragen möchtest, informiere dich vorher bei deiner zuständigen Pflegekasse. So stellst du sicher, dass du die bestmögliche finanzielle Unterstützung erhältst.
Häufig gestellte Fragen
Die Kosten für eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 können über den Entlastungsbetrag bezahlt werden. Dieser beträgt 125 Euro pro Monat. Finanzielle Unterstützung erhältst du jedoch nur, wenn du einen Dienstleister wählst, der den Qualitätskriterien deiner Pflegekasse entspricht und direkt mit ihr abrechnen kann.
In den meisten Fällen kannst du die Haushaltshilfe selbst wählen. Du kannst dich für einen ambulanten Pflegedienst oder eine private Person entscheiden, die dich im Haushalt unterstützt. Wir empfehlen dir, dich im Voraus über die Anforderungen und Qualifikationen zu informieren. Je nach Bundesland und Landesrecht gibt es für Haushaltshilfen verschiedene Regelungen, an denen sich die Pflegekassen orientieren.
Um eine Haushaltshilfe zu beantragen, musst du einen Antrag bei deiner zuständigen Krankenkasse bzw. Pflegekasse stellen. Manche Krankenkassen stellen online ein Antragsformular zur Verfügung, es genügt jedoch auch ein formloses Schreiben. Schildere darin die persönliche Situation, alle Beeinträchtigungen im Alltag und den Bedarf an Unterstützung. Die Pflegekasse prüft anschließend deinen Antrag und entscheidet über die Gewährung der Haushaltshilfe.