Träger im Gesundheitswesen und der Pflege
Der Träger ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Pflegeeinrichtung, eine Klinik, ein Krankenhaus oder eine andere medizinische Einrichtung betreibt. Er ist verantwortlich für die Bereitstellung von Personal sowie Arbeitsmitteln und trägt die anfallenden Kosten. Heimverträge in Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Behandlungsverträge in Krankenhäusern, Kliniken und medizinischen Zentren werden zwischen Patient:innen und dem Träger abgeschlossen.
Arten von Trägern
Unterschiedliche Träger gewährleisten ein vielfältiges und umfassendes Versorgungssystem für Pflege- und medizinische Dienstleistungen. Der Träger ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal von Einrichtungen im Gesundheitswesen. Die Art der Pflege und Versorgung, Dienstleistungen sowie Kosten für Patient:innen und Bewohner:innen können je nach Trägerart variieren. Aber auch für Angestellte in der Pflege oder im medizinischen Bereich spielt der Träger bei der Höhe des Gehalts eine entscheidende Rolle.
In Deutschland existieren hauptsächlich drei Typen von Trägern:
- Staatliche Träger
- Freigemeinnützige Träger
- Private Träger
Freigemeinnützige und private Träger sind bei stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen am meisten vertreten. Staatliche Träger machen hingegen nur einen geringen Anteil aller Einrichtungen in Deutschland aus.
Staatliche Träger
Staatliche Träger sind Einrichtungen, die von öffentlichen Trägerschaften wie Gemeinden, Landkreisen oder Bundesländern betrieben werden. Diese Einrichtungen werden meist aus Steuermitteln finanziert und sollen der Allgemeinheit dienen. Sie folgen häufig politischen oder sozialen Zielen und sollen eine flächendeckend zugängliche Versorgung sicherstellen.
Freigemeinnützige Träger
Freigemeinnützige Träger sind Organisationen, die im sozialen, religiösen oder humanitären Bereich tätig sind und keine Absicht zur Gewinnerzielung verfolgen. Sie werden oft von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder gemeinnützigen Vereinen getragen. Freigemeinnützige Träger reinvestieren etwaige Überschüsse in ihre sozialen Projekte und Dienstleistungen. Sie erhalten häufig staatliche Zuschüsse und finanzieren sich außerdem über eigene Mittel und Spenden. Bekannte Trägerschaften sind beispielsweise die Caritas, Diakonie oder das Deutsche Rote Kreuz.
Private Träger
Private Träger sind natürliche oder juristische Einzelpersonen, die Pflegeheime oder medizinische Einrichtungen aus wirtschaftlichen Interessen betreiben. Sie sind also hauptsächlich auf die Gewinnerzielung ausgerichtet. Diese Träger finanzieren sich über ihre Einnahmen und erhalten keine staatlichen Zuschüsse. Beispiele für private Träger sind große Pflegeheimketten wie Augustinum, Casa Reha oder Curanum.
Träger: ihre Pflichten und Aufgaben
Dem Träger eines Pflegeheims oder einer medizinischen Einrichtung obliegen umfangreiche Pflichten. Zu den Hauptverantwortlichkeiten gehört die Sicherstellung einer angemessenen pflegerischen und medizinischen Versorgung der Patient:innen und Bewohner:innen. Diese umfasst:
- die Bereitstellung qualifizierten Personals
- die Gewährleistung einer angemessenen Ausstattung
- die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Qualitätsstandards
Träger sind zudem für die wirtschaftliche Führung der Einrichtung verantwortlich. Sie sind eine Anlaufstelle für Kranken- und Pflegekassen, kümmern sich um die Verwaltung von Budgets, die Kostendeckung und effiziente Nutzung von Ressourcen. Darüber hinaus spielen Träger eine Schlüsselrolle in der Implementierung und Aufrechterhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, um sensible Patient:innendaten zu schützen. Die fortlaufende Anpassung an rechtliche Änderungen gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Trägers.
Träger in Deutschland: Zahlen und Fakten
Bei der Verteilung der Träger in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten zeichnet sich in Deutschland ein klares Bild ab. Private und freigemeinnützige Träger dominieren den Markt. Bei den Krankenhäusern hingegen sind die drei Trägerschaften verhältnismäßig gleichmäßig verteilt.
Die wichtigsten Zahlen und Fakten zur Verteilung der Träger im Überblick:
- Stationäre Pflegeeinrichtungen: Von insgesamt 16.115 Einrichtungen in Deutschland sind 42,7 % privat, 4,5 % staatlich und 52,8 % freigemeinnützig. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 17.01.2024)
- Ambulante Pflegedienste: Hier sind zwei Drittel privat und fast ein Drittel freigemeinnützig. Nur ein Prozent der 15.376 Pflegedienste wird staatlich getragen. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 17.01.2024)
- Krankenhäuser: Die insgesamt 1.893 Krankenhäuser in Deutschland werden zu 39,9 % privat, 31,6 % freigemeinnützig und 28,5 % staatlich getragen. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 17.01.2024)
Häufig gestellte Fragen
Im Kontext des deutschen Rechts wird der Begriff „Träger“ für eine juristische Person oder Organisation verwendet, die entweder öffentliche oder private Aufgaben erfüllt und in diesem Rahmen spezifische Verantwortlichkeiten trägt. Zu solchen Trägern zählen staatliche Behörden, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen oder auch Unternehmen.
Träger in Pflegeeinrichtungen sind Organisationen oder Personen, die für den Betrieb, das Personal und die Kosten der Einrichtung verantwortlich sind. Es gibt staatliche, freigemeinnützige und private Träger.
Staatliche Träger sind meist kommunal organisiert, freigemeinnützige Träger gehören oft kirchlichen Organisationen an und private Betreiber variieren von kleinen bis zu großen Ketten. Der Unterschied liegt vor allem in der Organisationsstruktur und Finanzierung.