Pflegeberufegesetz

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Es regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bestimmt über die Details der Krankenpflegeausbildung. Sie beinhaltet Vorschriften über die Ausbildungsstruktur sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungen. Ebenso regelt sie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Notwendige Bestimmungen über Finanzierungsverfahren für die Pflegeberufe stehen in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung. Diese regelt außerdem die Durchführung statistischer Erhebungen.

Kurzüberblick: Das Pflegeberufegesetz

Ziel des Pflegeberufegesetzes ist es, die Ausbildung an die aktuellen Bedürfnisse des Gesundheitswesens anzupassen und sie für den Nachwuchs attraktiver zu gestalten. Zu diesem Zweck werden das alte Krankenpflege- sowie Altenpflegegesetz zu einem Gesetz zusammengefasst. Für Auszubildende der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gibt es demnach keine getrennten Ausbildungen mehr. Die Ausbildungen werden zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst.

Das sind die wichtigsten Regelungen des neuen Pflegeberufegesetzes im Überblick:

  • Generalisierte Pflegeausbildung für Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege seit dem 01.01.2020.
  • Schulgebühren für die Altenpflege entfallen
  • Einführung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/-mann“
  • Ausbildung wird in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt
  • Etablierung eines neuen Pflegestudiums

Das Konzept der neuen Pflegeausbildung

Angehende Pflegekräfte werden seit Januar 2020 in den ersten zwei Lehrjahren gemeinsam ausgebildet. Am Ende des zweiten Lehrjahres entscheiden sie, ob sie die generalistische Ausbildung fortführen möchten. Verfolgen die Auszubildenden weiterhin die allgemeine Ausbildung erhalten sie am Ende den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.

Alternativ können sich die angehenden Pflegefachkräfte nach dem zweiten Lehrjahr für einen Vertiefungsbereich in ihrer praktischen Ausbildung entscheiden. Sie spezialisieren sich entweder auf die Pflege alter Menschen oder auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Hierdurch erwerben Auszubildende einen gesonderten Abschluss, entsprechend ihres gewählten Schwerpunkts. Ob für die speziellen Berufsabschlüsse in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weiterhin Bedarf besteht, soll bis Ende 2025 überprüft werden.

Nach zwei Dritteln der Pflegeausbildung erfolgt eine Zwischenprüfung. Bestehen die Auszubildenden diese erfolgreich, gelten sie als anerkannte Pflegeassistent:innen oder Pflegehelfer:innen.

Ausbildungen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Pflegeberufegesetzes begonnen wurden, können noch bis zum 31. Dezember 2024 nach der alten Verordnung abgeschlossen werden.

Ausbildungsanforderungen nach dem neuen Pflegeberufegesetz

Nach dem neuen Pflegeberufegesetz ist für die Ausbildung mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife) notwendig. Für Anwärter:innen mit einem Hauptschulabschluss besteht die Möglichkeit, eine einjährige Assistenz- oder Pflegehelfer-Ausbildung zu absolvieren. Nach erfolgreicher Beendigung haben auch Hauptschulabsolvent:innen Zugang zu der Pflegeausbildung.

Auszubildende mit einer abgeschlossenen Pflegehelferausbildung müssen nicht die vollständige generalistische Ausbildung durchlaufen. Dieser Abschluss wird anerkannt und ermöglicht eine Verkürzung der Ausbildungszeit.

Studium: Wissenschaft und Praxis vereint

Neben der reformierten Pflegeausbildung wurde auch ein Pflegestudium eingeführt. Das Studium kombiniert Wissenschaft mit Praxis. Außerdem eröffnet es neue Karrieremöglichkeiten und Aufstiegschancen

In theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten lernen die Studierenden, wie sie Menschen jeden Alters versorgen und sie richtig pflegen. Hochschulen arbeiten mit Einrichtungen des Gesundheitswesens zusammen, um den Studierenden praktische Ausbildungsinhalte zu vermitteln. 


Nach der Abschlussprüfung und der Einreichung der Bachelorarbeit erhalten die Studierenden zwei Abschlüsse: den Berufsabschluss (abgeschlossene Berufsausbildung) und einen Bachelorabschluss. Die Zugangsvoraussetzungen zum Studium regelt das jeweilige Bundesland der Hochschule. Angehenden Studis mit einer abgeschlossenen Pflegeausbildung ist es möglich, die Studienzeit um die Hälfte zu verkürzen.

Finanzierung der Ausbildung

Die Finanzierung der Pflegeausbildung erfolgt über Ausbildungsfonds der Bundesländer. Krankenhäuser sowie stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für ambulante Pflege zahlen in diese Fonds ein. Auch Pflegeeinrichtungen, die nicht selbst ausbilden, beteiligen sich an der Finanzierung. Weitere Träger sind die soziale und private Pflegeversicherung sowie die jeweiligen Länder. Bei Umschulungen werden die Lehrgangskosten weiterhin durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter übernommen. Auszubildende tragen hierfür keine Kosten.

Vorteile des Pflegeberufegesetzes

Das Pflegeberufegesetz bringt einige Vorteile mit sich – sowohl für (angehende) Pflegefachkräfte, als auch für ausbildende Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen.

  • Schulgebühren entfallen: Ein wichtiger Teil des neuen Pflegeberufegesetzes ist die Abschaffung des Schulgeldes für Altenpflegeschüler:innen. Bisher mussten Auszubildende in der Altenpflege die Kosten für die berufliche Ausbildung selbst tragen. Für viele angehende Pfleger:innen stellte dies ein großes Hindernis dar. Die Regierung setzt sich nun für eine angemessene Vergütung ein und schafft so Anreize zur Ausbildung künftiger Altenpfleger:innen.
  • Fachkräftemangel mindern: Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fehlt es immer wieder an ausgebildetem Personal. Durch das reformierte Pflegeberufegesetz soll die Ausbildung im Pflegebereich attraktiver werden. Sowohl die Regierung als auch die ausbildenden Einrichtungen erwarten zukünftig einen höheren Zulauf an Nachwuchs. 
  • Ausbildungsniveau steigt: Höhere Standards für Pflegeschulen verbessern die Qualität der Ausbildung. Deswegen müssen Lehrkräfte und Schulleitungen künftig ein bestimmtes Qualifikationsniveau nachweisen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Pflegende in allen Fachbereichen sicherzustellen. Außerdem dürfen gemäß dem neuen Pflegeberufegesetz spezielle Aufgaben nur noch durch Pflegekräfte ausgeführt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Beurteilung des Pflegebedarfs einer Person und die Koordinierung ihres Pflegeprozesses. Durch die Hervorhebung dieser besonderen Fähigkeiten soll das Berufsbild der ausgebildeten Pflegefachkraft verbessert werden.
  • Flexibilität erweitern: Die generalisierte Pflegeausbildung ermöglicht Auszubildenden einen Einblick in verschiedene Praxisbereiche. Nach dem Abschluss der Ausbildung verfügen Pflegefachkräfte über ein breitgefächertes Wissen und können dieses Know-how in jedem Berufsfeld der Pflege anwenden. Selbst Fachkräfte mit einer Spezialisierung sind nicht an ihre gewählte Vertiefung gebunden und können in jedem Fachbereich arbeiten. Mehr Flexibilität bietet ebenfalls die europaweite Anerkennung des Berufsabschlusses. 

Häufige Fragen

Was regelt das Pflegeberufegesetz?

Das Pflegeberufegesetz regelt die Ausbildungsstruktur, -inhalte und Prüfungen der Pflegeausbildung. Es beinhaltet ebenfalls Vorschriften zur Finanzierung sowie zur Anerkennung der Pflegeberufe innerhalb der EU. 

Wann trat das Pflegeberufegesetz in Kraft?

Das Pflegeberufegesetz trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

Was ist neu im Pflegeberufegesetz?

Die Ausbildungsberufe Altenpfleger:in, Gesundheits- und Krankenpfleger:in sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in werden gemeinsam ausgebildet. Es gibt eine neue Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Auszubildende erhalten zudem eine finanzielle Vergütung und müssen keine Schulgelder mehr zahlen.